Wie bereits schon in sehr vielen Medien angekündigt, hier nochmals die Erinnerung💡:
Morgen, 05. Oktober 2024 findet zwischen 12 und 13 Uhr nicht nur der alljährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm statt, sondern wird auch das Handy-Warnsystem "AT-Alert" getestet!
Gleich vorweg: es ist keine eigene App notwendig, um die Text-Nachricht zu erhalten!
Es wird ein akustisches Signal als Warnton hörbar sein und folgende Textnachricht erscheint am Display: "Achtung Test - Österreichweite Testauslösung der Zivilschutzsignale über Sirenen und Testauslösungen von AT-Alert."
Weitere Infos finden Sie auf: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=7949357663653645416A4D3D
https://www.zivilschutz.steiermark.at/20-zivilschutz/885-zivilschutz-probealarm-am-5-oktober-2024.html
https://zivilschutz.at/at-alert/#toc_ATAlert
#selbstschutz #zivilschutz #sirenensignal #atalert
AT-Alert - Warnungen direkt auf das Handy
Am Montag, den 09. September 2024 startet die österreichweite Testphase von AT-Alert, einem Cell Broadcast-System, als Ergänzung zu den bewährten rund 8.300 Sirenen in Österreich.
AT steht für "Austria"
Alert ist Englisch für "Alarm"
AT-Alert ist ein Dienst, mit dem Behörden Warnmeldungen innerhalb ausgewählter Handy-Funkzellen direkt auf Mobiltelefone schicken können, ohne personenbezogene Daten abzufragen und ohne dass dafür das Herunterladen einer App notwendig ist! So können in kurzer Zeit anonym eine sehr große Anzahl an Personen direkt über ihr Mobiltelefon erreicht werden.
Diese Meldung enthält Informationen über ein eingetretenes oder drohendes Ereignis und Empfehlungen für das richtige Verhalten.
AT-Alert wird daher in ganz Österreich flächendeckend zum Einsatz kommen.
Weiters Infos finden Sie auch auf:
SICHERER Schulstart!
Für rund 150.000 steirische Schüler:innen beginnt das neue Schuljahr. Mit steigendem Verkehrsaufkommen steigt jedoch auch das Unfallrisiko.
Trotz Anhaltepflicht halten viele Fahrzeuglenker bei Zebrastreifen nicht an oder sind viel zu schnell unterwegs. Deswegen heißt es jetzt: vermehrte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr! Eine neue Herausforderung sind auch E-Scooter, die jetzt immer mehr als Fortbewegungsmittel an Beliebtheit zunehmen, auch bei Schüler:innen. Hier gilt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten (https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/e-kleintretroller-e-scooter-in-oesterreich-31721872)!
Auch sollten Eltern bereits jetzt - vor allem mit Schulanfängern - den Schulweg üben, damit die Kinder Sicherheit erlangen und eventuell Gefahren erkennen.
Sehr viele Unglücksfälle passieren auch beim Warten an Schulbushaltestellen bzw. beim Ein- und Aussteigen. Hier kann es sehr schnell zu Einklemmverletzungen, Quetschungen, Stürzen oder sogar zu überfahrenen Personen kommen.
Um all das bestmöglichst zu vermeiden, stellen wir nachstehend Merkblätter und Informationen zum Download zur Verfügung und wünschen allen Schüler:innen einen schönen Schulstart!
Vorsicht bei Starkregenereignissen
Die Intensität und Häufigkeit von Starkregenereignissen und deren Begleiterscheinungen in Form von Hochwasser, Überschwemmungen und Murenabgängen haben in den letzten Jahren und Monaten stark zugenommen.
Auch die jüngsten Ereignisse in der Steiermark und die Vorhersagen für die kommende Gewittersaison zeigen, dass die Naturkatastrophen zunehmen und jeden treffen können. Doch kann man sich vorbereiten? Wenn ja, wie?
Wir haben für Sie einige Tipps in Form eines Merkblattes zusammengefasst und zum Download bereit gestellt.
Info Land STEIERMARK
ℹ️Bitte weitersagen! Wichtige Info für alle Betroffenen der Hochwasserkatastrophe: Privatpersonen können eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds beantragen.
Den Schaden am Gemeindeamt melden oder online über das E-Governmentportal des Landes: https://bit.ly/3YpAY0b 👉Was es zu beachten gibt, erfährt ihr hier: https://shorturl.at/kTRGB
👉 Aktuelle Infos zu den betroffenen Gebieten in Hartberg-Fürstenfeld: https://shorturl.at/ni8Ms
Foto: Bereichsfeuerwehrverband Hartberg
+++ Entwarnung des Zivilschutzalarms+++
Vorau
Rohrbach an der Lafnitz
Grafendorf
Lafnitz
Sankt Johann in der Haide
Rohr bei Hartberg
Neudau
Burgau
Quelle: Land Steiermark LWZ Landeswarnzentrale Steiermark GeoSphere Austria
112 - Euronotruf
Ob Feuer, Überfall oder Unfall – in einer Notsituation stehen uns die Notrufnummern 112, 122, 133 oder 144 zur Verfügung. Aber auch im Bereich der Notrufübermittlung bieten technische und gesellschaftliche Veränderungen neue, zusätzliche Möglichkeiten:
das Handy - fast überall das wichtigste Instrument zur Notrufübermittlung
der Euro-Notruf 112 steht in allen Notsituation zur Verfügung - Verbindung zur nächsten Einsatzstelle in Österreich sowie in jedem EU-Land
Notruf vom Handy:
Der Euro-Notruf 112 hat immer höchste Priorität! Der Euro-Notruf 112 wird von den Mobilfunkanbietern sofort erkannt und mit höchster Priorität behandelt.
Der Euro-Notruf sucht sich das stärkste Netz.
Der Euro-Notruf 112 funktioniert von jedem Handy.
Der Euro-Notruf 112 funktioniert ohne PIN-Code. Eintippen des Euro-Notruf 112 statt des PIN-Codes bringt den Vorteil, dass sich das Mobiltelefon automatisch das stärkste Netz sucht.
Der Euro-Notruf 112 funktioniert auch ohne SIM-Karte. Das Mobiltelefon muss nur eingeschaltet werden, um den Euro-Notruf 112 zu wählen. Der Euro-Notruf 112 ist kostenlos, er kann in allen Ländern der europäischen Union auch ohne Guthaben abgesetzt werden.
Sehen sie dazu in der Gebrauchanweisung ihres Mobiltelefons nach. Ein kurzer Blick in die Anleitung kann im entscheidenden Moment Leben retten. Und - vergessen Sie nicht, den Akku aufzuladen!
Weitere Tipps zu Buchstabe "E"
Gefahr im Internet - Cybercrime
Fast täglich liest man in den Medien von Übergriffen übers Internet. Sei es beim Einstieg in den Online-Zahlungsverkehr oder beim Onlineshopping - fast überall wird man von sogenannten "Pishing-Mails" gewarnt.
Jedes neu angeschaffte Handy verfügt bereits über Internetfunktionen. Die Handybesitzer werden immer jünger und vielen ist es gar nicht bewusst, wie schnell man in eine Internetfalle tappen kann. Schnell werden unbewußt private Daten preis gegeben oder man tappt unbewußt in die Kostenfalle.
Wie Präsident Weber im Interview bereits angekündigt hat, wird der Zivilschutzverband Steiermark im nächsten Jahr verstärkt den Schwerpunkt unter anderem auf die Informationsarbeit zum Thema "Internetkriminalität" legen und verstärkt in Schulen mit Vorträgen präsent sein.
Zu den weiteren Schwerpunkten im neuen Jahr zählen der Hochwasserschutz - gemeinsam mit der Abteilung 14-Schutzwasserwirtschaft und der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung - sowie die Vorbereitung der Bevölkerung auf einen möglichen großen Stromausfall, Blackout.
Auch wurde in Zusammenarbeit im dem Zivilschutzverband Österreich eine Informationsbroschüre zum Thema erstellt und wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen hier kostenlos zum Download angeboten werden.
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Was beim Brauchtumsfeuer zu beachten ist!
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Die Durchführung ist in der Brauchtumsfeuerverordnung geregelt.
Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten. Ausnahmen gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten. Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen Ausnahmen mit strengen zeitlichen Einschränkungen.
Als solche Feuer gelten:
Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“, ist nicht zulässig!
Sonnwendfeuer (21. Juni 2024); da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, den 22. Juni 2024, zulässig;
Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).
In den nachstehenden Gemeinden darf jeweils nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden, das von der Gemeinde veranstaltet wird. Die Gemeinde darf sich hierfür auch eines Vereines oder einer Organisation als Veranstalter bedienen, wobei die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Gemeinde obliegt. Die Gemeinde hat dieses Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!
Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach (je eines in den Alt-Gemeinden Fernitz und Mellach), Gabersdorf, Gössendorf, Gralla, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf bei Graz, Lang, Lebring-St. Margarethen, Leibnitz (keine Beschränkung in der Alt-Gemeinde Seggauberg, je eines in den Alt-Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Leibnitz), Raaba-Grambach (je eines in den Alt-Gemeinden Raaba und Grambach), St. Veit in der Südsteiermark (keine Beschränkung in den Alt-Gemeinden Sankt Nikolai ob Draßling und Weinburg am Saßbach), Seiersberg-Pirka (je eines in den Alt-Gemeinden Seiersberg und Pirka), Straß in Steiermark (je eines in den Alt-Gemeinden Straß in Steiermark, Obervogau, Spielfeld, Vogau), Tillmitsch, Unterpremstätten-Zettling (je eines in den Alt-Gemeinden Unterpremstätten und Zettling), Wagna, Werndorf, Wildon (keine Beschränkung in der Alt-Gemeinde Stocking, je eines in den Alt-Gemeinden Wildon und Weitendorf), Wundschuh.
Außerhalb der Stadt Graz und dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer auch von privaten Personen entfacht werden. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der BrauchtumsfeuerVO einzuhalten.
In Gemeinden, die in einem Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011 liegen, sind nur Oster- und Sonnwendfeuer zulässig!
Vorsicht: Bei erlaubten Brauchtumsfeuern sind zusätzliche die Vorgaben des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes zu beachten.
Quelle und weitere Infos:
https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/
Unser Jahresbericht 2023 ist fertig! Ein Rückblick über unsere umfangreichen Aktivitäten im vergangenen Jahr, aber auch eine kleine Terminvorschau für 2024. Schaut mal rein!