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Gebühren


Downloads

  • Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde St. Margarethen vom 24. November 2025, die Änderung der Abfallentsorgungsordnung vom 18. November 2021 mit Wirkung ab dem 14. November 2024 bekannt gibt. Die Berechnungsgrundlage ist die Einwohnerzahl, mit zusätzlichen Kosten für Instandhaltung und Verwaltung. Die Grundgebühr pro Person beträgt € 34,85, Gewerbebetriebe zahlen € 116,16. Ausnahmen gelten für Betriebe, deren Geschäftsadresse identisch mit dem Hauptwohnsitz ist.
    Abfuhrordnung 2026 KU
  • Eine Tabelle mit Wasserversorgungsgebühren zeigt zwei Spalten, eine für Brutto- und eine für Nettokosten. Es enthält Tarife für Wasserversorgung, Grundgebühren, Gebäudegebühren, Mindestverbrauch, Wasserentlastungsgebühren und Liefergebühren. Brutto- und Nettogebühren sind für jede Kategorie aufgeführt. Der Hinweis unten besagt, dass die Wassergebühren 10% Mehrwertsteuer beinhalten.
    Gebühren 2026
  • Die Gemeinde hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 die Abfallordnung vom 18.11.2021 geändert. Problemabfälle dürfen nicht in die Abfallsammelbehälter für nicht gefährliche Siedlungsabfälle eingebracht werden. Die Gemeinde organisiert mindestens zweimal jährlich eine getrennte Sammlung von Problemabfällen. Abfallsammelbehälter für verwertbare Siedlungsabfälle sind beschrieben.
    KU Abfuhrordnung 2023
  • In der Sitzung des Gemeinderats am 05.02.2026 wurde die Kanalabgabenordnung vom 13.12.2023 in der geltenden Fassung vom 20.11.2025 einstimmig wie folgt geändert: Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955 beträgt 6,63 % (höchstens 7,5%) der Berechnung des Kanalisationsbeitrages des tatsächlichen Baukostenmeters je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage, sowie für Schmutzwasserkanale € 21,47 inkl. 10% MwSt. (Netto 19,52 €).
    KU Kanalabgabenordnung 16.2.26
  • Kanalabgabenordnung 2024
  • Der Gemeinderat hat die Kanalabgabenordnung am 20.11.2025 beschlossen, gültig ab 13.12.2023. Der Einheitssatz beträgt 6,63 % (maximal 7,5%) der durchschnittlichen Baukosten je Luftmeter der öffentlichen Kanalanlagen, plus 21,48 € ohne MwSt. Die Gesamtbaukosten betragen 27.287.845,00 €. Die Abwassergebühr ist 3.334.668,00 €, mit einem zusätzlichen Betrag von 23.953.177,00 € für Schmutzwasserkanäle. Die Gesamtlänge der öffentlichen Kanäle beträgt 81.359 m.
    Kanalabgabenordnung 2026 KU

Kontakt

    • Sankt Margarethen an der Raab 163, 8321 Sankt Margarethen an der Raab, AUT
    • gde@st-margarethen-raab.at
    • +43 3115 2263
    • Geschlossen

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