Hundeabgabe/Hundeanmeldung

    Anmeldung:

    Eine Person, die einen über 3 Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 4 Wochen zu melden.


    Die Meldung hat zu enthalten:

    • Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,

    • Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes.

    • Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)

    • Kopie Hundekundenachweis

    • Kopie Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung

    • Registrierungsnummer des Stammdatensatzes bei der Heimtierdatenbank

    Hundeabgabe:

    1. Hund

    € 60,00

    2. und weitere Hunde

    € 60,00


    Anträge auf Ermäßigung müssen bis 28.02. gestellt werden, damit die Ermäßigung noch im laufenden Jahr gewährt werden kann.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Nummer 03115/2263 gerne zur Verfügung.



     

    Abmeldung:

    Die Hundehalterin/der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von 4 Wochen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt.