Anmeldung:
Eine Person, die einen über 3 Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 4 Wochen zu melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,
Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes.
Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)
Kopie Hundekundenachweis
Kopie Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung
Registrierungsnummer des Stammdatensatzes bei der Heimtierdatenbank