Schriftzug St. Margarethen an der Raab

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KUNDMACHUNG über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

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Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung – EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.

Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:

„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben. § 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als  Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt. § 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.“

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