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Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025

→ ACHTUNG:

Die Einreichfrist für Anträge der Förderperiode 2025 endet am 28. Februar 2026.

Unser Bürgerservice hilft gerne bei der Beantragung!

Handwerkerbonus