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Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

→ ACHTUNG:

  • Für durchgeführte Leistungen ab 01.01.2025 können Einreichungen ab 01.03.2025 bis längstens 31.12.2025 erfolgen!

  • Für durchgeführte Leistungen im Kalenderjahr 2024 konnten Einreichungen nur bis 28.02.2025 erfolgen!

Unser Bürgerservice hilft gerne bei der Beantragung!

Handwerkerbonus