Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
→ ACHTUNG:
Für durchgeführte Leistungen ab 01.01.2025 können Einreichungen ab 01.03.2025 bis längstens 31.12.2025 erfolgen!
Für durchgeführte Leistungen im Kalenderjahr 2024 konnten Einreichungen nur bis 28.02.2025 erfolgen!
Unser Bürgerservice hilft gerne bei der Beantragung!