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Hundeabgabe

Anmeldung:

Eine Person, die einen über 3 Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 4 Wochen zu melden.

Die Meldung hat zu enthalten:

  • Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,

  • Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes.

  • Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)

  • Kopie Hundekundenachweis

  • Kopie Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung

  • Registrierungsnummer des Stammdatensatzes bei der Heimtierdatenbank



Hundeabgabe:

1. Hund

€ 60,00

2. und weitere Hunde

€ 60,00

Anträge auf Ermäßigung müssen bis 28.02. gestellt werden, damit die Ermäßigung noch im laufenden Jahr gewährt werden kann.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Nummer 03115/2263 gerne zur Verfügung.


 

Abmeldung:

Die Hundehalterin/der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von 4 Wochen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt.