Anmeldung:
Eine Person, die einen über 3 Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 4 Wochen zu melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,
Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes.
Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)
Kopie Hundekundenachweis
Kopie Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung
Registrierungsnummer des Stammdatensatzes bei der Heimtierdatenbank
Hundeabgabe:
1. Hund | € 60,00 |
2. und weitere Hunde | € 60,00 |
Anträge auf Ermäßigung müssen bis 28.02. gestellt werden, damit die Ermäßigung noch im laufenden Jahr gewährt werden kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Nummer 03115/2263 gerne zur Verfügung.
Abmeldung:
Die Hundehalterin/der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von 4 Wochen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt.